Mit Anfang 2015 trat in Österreich eine umfassende Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) in Kraft. Mit dieser Novelle wurden eine Reihe von Neuerungen geschaffen, die insbesondere die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung für gleichgeschlechtliche Paare umfasst, als auch die Möglichkeit der Eizellspende sowie der Präimplantationsdiagnostik.
Wir haben uns intensiv mit diesen Neuerung befasst, setzen diese bereits seit geraumer Zeit erfolgreich um und stehen Ihnen für ein beratendes Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an: +43 2622 64493. Oder senden Sie uns eine Nachricht: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Sie möchten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst durchlesen? Einfach hier klicken.
Gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch:
Wir bieten auf dieses Patientinnenkollektiv abgestimmt das gesamte Behandlungsspektrum der Kinderwunschmedizin an.
Natürlich bedarf es zur Erfüllung des Kinderwunsches immer Spendersamen. Deshalb benötigen die Paare, egal ob verpartnert oder in einer Lebensgemeinschaft lebend, vor der Durchführung der Kinderwunschbehandlung eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsaktes. Mit diesem Notariatsakt wird festgelegt, dass beide Frauen die Obsorgepflichten für das Kind übernehmen werden.
Die künstliche Befruchtung wird bei entsprechender Indikation auch für gleichgeschlechtliche Paare durch den österreichischen IVF Fonds finanziell unterstützt.
Da sich die Kinderwunschbehandlung bei lesbischen Paaren in einigen Punkten von der Behandlung heterosexueller Paare unterscheidet, bieten wir regelmäßig Informationsabende speziell für gleichgeschlechtliche Paare an. Dort können wir gezielt auf ihre Fragen eingehen. Termine- Infoabend